Vergabemanagement
Weitblick
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Durchführung ihrer Beschaffungen die Regelungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG) anwenden. Zunehmend werden die Vergabeverfahren einerseits durch die unterlegenen Bieter einem Nachprüfungsverfahren unterzogen, andererseits durch die zuständige Gebarungskontrolle. Daher ist es umso wichtiger, die Besonderheiten dieser Rechtsmaterie und deren Formalismen im Vergleich zu privaten Vergaben in rechtssicherer Weise umzusetzen. Die Voraussetzung für eine rasche und effiziente Projektabwicklung ist daher eine rechtssichere Vergabe (Verhandlungsverfahren, Architekturwettbewerbe, Offene Verfahren, etc.) von Leistungen.
Unsere Leistung:
- Beratung hinsichtlich der Vergabestrategie gemäß BVergG
- Erstellen von Ausschreibungs- bzw. Angebotsbestimmungen
- Veröffentlichung der Ausschreibung
- Betreuung während der Angebotsfrist
- Durchführung von Angebotsöffnungen
- Prüfung von Angeboten
- Erarbeiten eines Vergabevorschlages
- Zuschlagsentscheidung
- Zuschlagserteilung/Beauftragung
- Revisionssichere Vergabedokumentation