16 Dez Neue EU-Schwellenwerte
Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte, welche die Abgrenzung zwischen Ober- und Unterschwellenbereich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge darstellen veröffentlicht.
Am 01. Jänner 2020 ist es wieder so weit:
Auftragsart | alt (bis 31.12.2019) |
neu (ab 1.1.2020) |
Bauaufträge aller Auftraggeber im BVergG | € 5.548.000 | € 5.350.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge | € 221.000 | € 214.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenauftraggeber) |
€ 443.000 | € 428.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden) |
€ 144.000 | € 139.000 |
Ist euch etwas aufgefallen? Die Summen wurden statt höher, diesmal niedriger.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
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