24 Sep LSD-BG Verstoß – Andritz AG
Kein Gesetz hat so viel Unruhe gestiftet wie das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, welches 2017 in Kraft getreten ist.
Kaum einer (oder wenn man mich fragt: keiner) ist sich den Folgen bewusst bzw. schätzt seine Baustellen richtig ein.
Die Strafen gehen bis zu EUR 50.000 pro Verstoß, können sich sogar kumulieren und nehmen nicht nur den direkten Arbeitnehmer, sondern auch den inländischen Auftraggeber in Haftung.
Ein Thema worüber man stundenlang sprechen könnte (hierzu finden Sie Veranstaltungen).
Aber kommen wir nun zum eigentlichen Thema:
Die Vorstände der Andritz AG erwartet eine EUR 22 Millionen Strafe (bei einer Auftragshöhe von nur EUR 7 Millionen) wegen Vergabe eines Montageauftrages an einen Auftragnehmer aus Kroatien, welches mit 200 Mann auf Werkvertragsbasis arbeitete. Wie so oft geht es um die Umdeutung eines Werkvertrags in eine Arbeitskräfteüberlassung durch die Behörden.
Laut dem Fachverband Metalltechnische Industrie resultiert die Strafandrohung aus einer falschen und unionsrechtswidrigen Auslegung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes – aus diesem Grund wurde bei der EU-Kommission eine Beschwerde eingebracht welche nun zu einer Entscheidung geführt hat:
Der EuGH hat mit 12.09.2019 entschieden, dass die österreichische Verwaltungsstrafe im LSD-BG bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung zu streng ist:
Es sei eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, wenn
- ein im Vorhinein festgelegter Betrag nicht unterschritten werden darf,
- die Strafen für jeden betreffenden Arbeitnehmer kumulativ und ohne Beschränkung verhängt werden,
- im Fall der Abweisung einer, gegen den Strafbescheid erhobene Beschwerde eine Verfahrenskostenbeitrag in Höhe von 20 % der verhängten Strafe hinzutritt und
- die Geldstrafen im Falle der Uneinbringlichkeit in Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden.
Wie es nun weiter geht und ob es sogar zu einer Gesetzesänderung kommt behalten wir definitiv im Auge …
Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Baustellenmonitoring oder Informationsveranstaltungen zur Seite.
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