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Erstgespräch

Erstgespräche sind bei uns kostenlos. Wir ermitteln ihren Bedarf und daraufhin folgt dann, das von uns ausgestellte Honorarangebot.

Neulich hatten wir eines dieser Erstgespräche. Unser (potentielle) Kunde kam zu uns in Büro und berichtete uns alle wesentlichen Fakten über ihn und sein Unternehmen. Einer dieser Fakten war, dass er ein Einzelunternehmer ist. Beim Wort „Einzelunternehmer“ werden wir immer hellhörig – Warum?

Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Das bedeutet im Grunde, wenn es zu einer Schließung des Unternehmens kommt, müssen alle offenen Rechnungen beglichen werden. Im besten (und im seltensten) Fall deckt das Unternehmen selbst die offene Rechnung (Verkauf der Werkzeuge, Immobilie, Firmenautos, etc). Und wenn nicht? Dann muss der Einzelunternehmer die Rechnungen mit seinem Privatvermögen ausgleichen. Viele Denken sich nun: „Für die Gründung des Unternehmens ist schon das gesamte Ersparte draufgegangen – da ist nichts mehr zu holen.“ Jetzt aufgepasst: Hat der Einzelunternehmer ein Haus, Auto, Schmuck, andere wertvolle Gegenstände? Ja selbst der Fernseher wird gepfändet.

Und das traurigste an der Geschichte: der Einzelunternehmer muss nicht selbst der Grund für das Ende des Unternehmens sein. Es reicht, wenn zB. ein Großkunde in Insolvenz geht und dieser die offenen Rechnungen nicht begleicht, man selbst aber bereits Aufwendungen hatte.

Informieren Sie sich gut über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen und gehen Sie keine Risiken ein.

 

 

 

 

 

 

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