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BVergG 2018

Lang diskutiert (und immer wieder aufgeschoben) wurde das Bundesvergabegesetz 2018 – nun ist es seit ca. einem Jahr da und bringt einige Neuerungen mit sich. Unter anderem die e-Vergabe – verpflichtend im Oberschwellenbereich. Andere Fristen, andere Gliederung im Gesetz, neue Verfahren, etc.

Bei allen Fragen rund um Vergabeverfahren bzw. auch sehr gerne als ausschreibende Stelle, helfen wir Ihnen mit unserem Know-How sehr gerne weiter.

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