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Arbeitskräfteüberlassung

Hallo Österreich,

nachdem wir immer und immer wieder wegen ein und demselben Thema um Erklärung gebeten werden, wollen wir auch hier noch einmal näher auf das Thema eingehen.

Arbeitskräfteüberlassung aus dem Drittstaat:

Von einer ÜBERLASSUNG spricht man, wenn der Auftragnehmer NUR die Arbeitskräfte zur Verfügung (Kein Material, Werkzeug) stellt. Die Arbeitskraft unterliegt der Fachaufsicht des Beschäftigers und ist in dessen Unternehmen eingegliedert.

Damit Arbeitskräfte aus dem Drittstaat nach Österreich überlassen werden können, sind eine Vielzahl von Dokumenten notwendig aber auch das ein oder andere muss beachtet werden.

Die Arbeitskräfte aus dem Drittstaat haben Anspruch auf jenes Entgelt (auch aliquote Sonderzahlungen, bezahlte Urlaube), welches am Arbeitsort vergleichbare Arbeitnehmer von vergleichbaren Arbeitgebern auch haben. Sprich: alle kollektivvertraglichen Regelungen gelten ebenso für die überlassenen Arbeitskräfte. Der Beschäftiger haftet für die gesamten Entgeltansprüche und die entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sowie für die Lohnzuschläge nach dem BUAG.

Der Auftraggeber haftet als Bürge und Zahler für Ansprüche auf das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien gebührende Entgelt der grenzüberschreitend überlassenen Arbeitnehmer seines Auftragnehmers für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung von Bauarbeiten. Der Auftraggeber, der selbst nicht Auftragnehmer der beauftragten Bauarbeiten ist, haftet nur dann, wenn er vor der Beauftragung von der Nichtzahlung des Entgelts wusste oder diese auf Grund offensichtlicher Hinweise ernsthaft für möglich halten musste und sich damit abfand.

Folgende Dokumente sind bereitzuhalten:

  • Identitätsnachweis (kein Führerschein!)
  • Sozialversicherungsnachweis (A1-Formular – 3-Seitig / keine E-Card!)
  • Beschäftigungsnachweis / Aufenthaltsnachweis ist in manchen Fällen ausreichend (ausgestellt vom AMS)
  • ZKO 4
  • Lohnunterlagen von der gesamten Überlassungsdauer (Arbeitsvertrag oder Dienstzettel, Lohnzettel, Lohnzahlungsnachweis, Arbeitszeiterfassung, Lohnaufzeichnungen, Unterlagen betreffend Lohneinstufung)

Leider ist es nicht damit getan, die Dokumente entgegenzunehmen und abzuheften = Bitte nicht vergessen, die einzelnen Dokumente auch zu kontrollieren. (Stempel ersichtlich, Name / Geburtstag korrekt, sind alle Seiten vorhanden, Gültigkeit, usw.).

Wir stehen euch gerne in diesem „Dokumentendschungel“ zur Seite und verschaffen euch einen Überblick.

 

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